ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Firma PASSPORT bietet einen Visumservice an, der nach Erteilung eines entsprechenden Serviceauftrages und der entsprechenden vollständigen Visaantrags- unterlagen, sowie der erforderlichen Reisepässe, die Vorlage von Visaanträgen bei den für die jeweiligen visazuständigen Stellen im Inland umfasst. Für das Abhandenkommen von Passhüllen oder losen, in Pässen eingelegten Blättern übernimmt PASSPORT keine Haftung. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Auftragsausführung, aus Verzug, aus posi- tiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Ver-tragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind Erteilung der Visa erforderlichen Gebühren rechnet die Firma PASSPORT gegenüber dem Auftraggeber ab. Sollte es zur Einhaltung der vom Auftraggeber vorge- gebenen Reisedaten erforderlich sein, Eilanträge zu stellen, um von den die Visa erteilenden Stellen recht- zeitig die Visa zu erhalten, so wird PASSPORT dies grundsätzlich mit der Folge tun, dass der Auftraggeber PASSPORT die erhöhten Gebühren zu bevorschussen bzw. zu erstatten hat.

1. Preise und Zahlungen

PASSPORT steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung der von ihr ausgeführten Aufträge zu. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach den zwischen PASSPORT und dem Auftraggeber vereinbar- ten Preisen. Sämtliche Preise verstehen sich exclusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Vergütung zzgl. der von PASSPORT zu verauslagenden Visagebühren zur Erlangung der Visa bei den erteilenden Stellen sind spätestens mit der Auftragserteilung an PASSPORT zu zahlen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung kann zwischen den Parteien getroffen werden. Die Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn PASSPORT über den Betrag verfügen kann. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung gegen Ansprüche der Firma PASSPORT mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen berechtigt. Ein Zurück- behaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht.

2. Haftung und Gewährleistung

PASSPORT wird die ihr erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine Gewährleistung für die Erteilung und Qualität von Visa ist jedoch aus- geschlossen. 

Sofern PASSPORT Transporte der unter Ziffer 1 genannten Dokumente nicht selbst durchführt, sondern durch von PASSPORT beauftragte Dritte durchführen lässt, erfolgen diese ausschliesslich auf die Gefahr des Auftraggebers. PASSPORT hat jedoch Regressansprüche gegen den Dritten auf Verlangen des Auftraggebers an diesen abzutreten. Sowohl gegen PASSPORT, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Han- deln der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Ange- stellten von PASSPORT vorliegt. Die Haftung von PASSPORT ist bei einem derartigen Handeln durch einfache Erfüllungsgehilfen von PASSPORT auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt, wobei in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden abzustellen ist.

3. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Ver- tragsverhältnis mit PASSPORT ist Tostedt.

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen PASSPORT und dem Auftraggeber unmittel- bar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Tostedt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen PASSPORT und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

4. Sonstiges

Der Visaservice, alle sonstigen Leistungen und Ange- bote sowie Vereinbarungen mit PASSPORT erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedin- gungen. Sie gelten selbst wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und PASSPORT. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nicht für Aufträge, die PASSPORT erteilt wurden, mit PASSPORT getroffene Vereinbarun- gen oder begründete Vertragsverhältnisse. Abwei- chungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn PASSPORT sie schriftlich bestätigt hat.

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